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2020 reichte die US-Amerikanerin Ana Varela die Scheidung von ihrem Mann Daniel Monteiro ein. Zu diesem Zeitpunkt lebte das Paar bereits seit Jahren nicht mehr zusammen und war getrennt. Monteiro reichte keine Gegenklage zu der Scheidung ein und ließ sich nicht einmal, wie vom Gericht angeordnet, im Protokoll vermerken. Was zuerst nach einer einvernehmlichen Scheidung aussah, änderte sich drastisch, als Varela im selben Jahr 4 Millionen US-Dollar im Lotto gewann. Das Ex-Paar erschien am 8. Juni 2020 per Videozuschaltung vor Gericht, um die Scheidung zu regeln. Beide vertraten sich selbst, ohne Anwalt. Der Richter traf seine Entscheidung und genehmigte Varelas Antrag auf Scheidung. Es wurde festgestellt, dass die 48- und der 56-Jährige ihr persönliches Eigentum zu ihrer gegenseitigen Zufriedenheit aufgeteilt hatten und weder Immobilien noch gemeinsame Schulden besaßen. Ihnen wurde das gemeinsame Sorgerecht für ihre zwei Kinder zugesprochen, wobei Monteiro Besuchsrechte bekam. Er sollte wöchentlich 208 US-Dollar (circa 182 Euro) Unterhalt zahlen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs stellte jedoch fest, dass es im Verlauf des Verfahrens mehrere Unregelmäßigkeiten gab, „die zweifellos größtenteils auf die mangelnde Vertrautheit der Parteien ohne anwaltliche Vertretung mit unseren Gerichtsregeln zurückzuführen sind". Varela reichte den Entscheidungsvorschlag im September 2020 ein, also nach Ablauf der in den Gerichtsregeln festgelegten 30-Tage-Frist. Darüber hinaus waren beide Zustellungsbescheinigungen für Monteiro tatsächlich von Varela unterzeichnet. In beiden Bescheinigungen wurde vermerkt, dass sie die Dokumente persönlich übergeben habe. „Es gab also keine Bestätigung darüber, dass dem Beklagten eines der beiden Dokumente zugestellt worden war", so das Gericht. Beide Anträge wurden im September 2020 eingereicht und am 8. Oktober 2020 rechtskräftig. Wie The Providence Journal berichtet, müssen nach Landesrecht 20 Tage zwischen dem Erlass der Entscheidung und dem endgültigen Urteil vergehen. Wie die Gerichtsunterlagen zeigen, kaufte sich Varela im Oktober 2020 ein Rubbellos und wurde zur Multimillionärin. Doch dann entwickelte sich die einvernehmliche Scheidung zum Rechtsstreit. Denn der Ex-Mann der Lottogewinnerin wollte die Scheidung rückgängig machen und einen Teil des Jackpots einfordern. Zehn Monate später reichte Monteiro einen Antrag auf Aufhebung des rechtskräftigen Scheidungsurteils ein und argumentierte, dass das Lottoticket vor dem rechtskräftigen Urteil vom 8. Oktober 2020 gekauft worden sei, demnach würde der Gewinn zum ehelichen Vermögen gehören, das der „gerechten Aufteilung" unterliege. Der 56-Jährige argumentierte, das Scheidungsurteil sei durch Betrug zustande gekommen, da Varela das Gewinnerlos vor Urteilsverkündung gekauft und ihm dies nicht mitgeteilt habe. Er stellte die Gültigkeit des Urteils infrage, da es nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Entscheidung eingereicht worden sei. Der Richter am Familiengericht, Daniel V. Ballirano, kam zu dem Schluss, dass das Endurteil aufgrund eines „bürokratischen Fehlers" während der Pandemie vorzeitig ergangen war, aber nicht, wie von Monteiro behauptet, nichtig sei. Er merkte an, dass Varela den Urteilsentwurf außerhalb der von den Gerichtsregeln festgelegten Frist eingereicht und dadurch ihren Ex-Mann erheblich benachteiligt habe. Er vertagte die Verhandlung. Der Oberste Gerichtshof wies Monteiros Argumente ebenfalls zurück, dass das Endurteil ungültig sei, weil es am selben Tag wie die Entscheidung verkündet worden sei. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die gleichzeitige Verkündung von Varelas Entscheidungsvorschlag und des Endurteils zwar fehlerhaft war, „dieser Fehler jedoch lediglich ein Verfahrensmangel ist, der die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts nicht überschreitet. (...) Daher kommen wir zu dem Schluss, dass das Endurteil nicht mangels Zuständigkeit nichtig ist." Ein weiterer Richter, Richard A. Merola, hörte sich die Argumente an und bestätigte, dass das Gericht im Rahmen seiner Zuständigkeit handelte. Er kam zu dem Schluss, dass Monteiros Rechte auf ein faires Verfahren nicht verletzt worden seien und dass das Lottoticket erst nach Verkündung des Endurteils gekauft worden sei. Laut dem Richter habe die US-Amerikanerin versucht, sich „so gut wie möglich" an die Gerichtsregeln zu halten. Sie „würde bestraft werden, wenn das Endurteil aufgehoben würde", weil dadurch ein nichteheliches Vermögen in eheliches Vermögen umgewandelt würde. Diesmal legte Monteiro Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates entschied die Angelegenheit am 30. Juni 2026 zugunsten von Varela und lehnte es ab, das Scheidungsurteil des Paares aufzuheben. Dabei bestätigte das höchste Gericht die Entscheidung von Familienrichter Richard A. Merola, dass die Lotteriegewinne kein eheliches Vermögen seien. Der Oberste Gerichtshof wies Monteiros Antrag auf Aufhebung des rechtskräftigen Scheidungsurteils zurück. Scheidung wurde 2020 zugestimmt
Lottogewinn nach Scheidung führte zu Rechtsstreit
Bürokratischer Fehler als Problem
Lottogewinn war kein eheliches Vermögen